Sicher fühlen – sicher sein
Rollläden sorgen für ein Plus an Einbruchschutz
149.500 Einbrüche, 480 Millionen Euro Schäden, 15,5 Prozent Aufklärungsquote – die (Rekord-)Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2013 sind alarmierend und verdeutlichen, dass Einbruchschutz immer wichtiger wird.
“Es muss deshalb darum gehen, ein Gesamtsicherheitskonzept für das Eigenheim unter Einbeziehung aller Gebäudeöffnungen umzusetzen. Einbruchhemmende Rollläden können Eindringlingen ernst zu nehmenden Widerstand entgegen setzen”, sagt Georg Nüssgens, Präsident des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e. V. (BVRS), und rät: “Wirksam gegen Einbrecher sind Rollläden mit Sonderausstattungen wie Hochschiebesicherungen, verstärkten Führungsschienen und stabilen Rollpanzern.”
Da sich diese Rollläden sowie feste und bewegliche Gitter auch nachträglich an (Terrassen-)Türen und Fenster montieren lassen und dort Einbrüche verhindern, macht eine Nachrüstung vor allem jetzt Sinn. Grund: Heute wird alle dreieinhalb Minuten ein Haus oder eine Wohnung aufgebrochen, so ein weiteres Ergebnis der Studie, die Innenminister Thomas de Maizière am Mittwoch in Berlin offiziell vorstellen wird.
“Wenn darauf verwiesen wird, dass länger geschlossene Rollläden eher Abwesenheit signalisieren und so Begehrlichkeiten wecken, dann stimmt dies nicht mehr”, so Nüssgens weiter. Mit intelligenter Technik können Eigenheimbesitzer automatische Rollläden auch im Urlaub bewegen.
Neben einbruchhemmenden Mechaniken und widerstandsfähigen Materialien sorgen so die Automatikkomponenten für zusätzliche Sicherheit: Mit Zeitschaltuhr ausgestattet schließen die Rollläden bei Einbruch der Dunkelheit auch bei Abwesenheit der Bewohner zuverlässig. Zufallsgeneratoren variieren zudem die vorgegebenen Schließ- und Öffnungszeiten. Mit geeigneten Steuerungssystemen können Eigenheimbesitzer die Hausbeleuchtung und die automatischen Rollläden auch aus der Ferne bedienen. Komplettiert mit Bewegungsmeldern wird bei drohender Gefahr auch am Tage für das Herunterfahren der Rollläden gesorgt. Die Rollläden werden so unsystematisch in Bewegung gehalten und es verstärkt sich der Eindruck, dass jemand zu Hause ist.
Mieter hat Recht auf Sonnenschutz
Urteil des Amtsgerichts München bestätigt:Wirksamer Sonnenschutz gehört zur normalen Ausstattung von Gebäuden. Das hat jüngst das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13) bestätigt: „Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohnanspruch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht“, schrieb das Gericht in seinem Urteil.
Geklagt hatte ein Münchner Mieter, dessen Vermieter ihm das Anbringen einer Markise zur ausreichenden Beschattung seines Balkons verwehrte.
Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS) begrüßt diese richterliche Klarstellung, mit der der Nutzen von geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen für Gebäude einmal mehr bestätigt wird. In der Urteilsbegründung verweist das Münchner Gericht auf den größtmöglichen Schutz gegen Sonneneinstrahlung durch Markisen und den besonderen Wert einer fachgerechten Montage.
„Markisen wie auch andere Brancheprodukte tragen über den Schutz vor Sonneneinstrahlung hinaus auch positiv zur Energiebilanz von Gebäuden bei“, sagt Georg Nüssgens, Präsident des BVRS. Durch Markisen, Rollläden und Raffstores, aber auch durch innenliegende Behänge wie Rollos und Vertikal-Lamellenstores werde ein unangenehmes Aufheizen von Wohnräumen so weitgehend verhindert, dass der Einsatz zusätzlicher Klimageräte im Sommer oft nicht mehr erforderlich sei. Das wird besonders dann erreicht, wenn sie mit Motor und punktgenauer automatischer Steuerung versehen sind und so auch bei Abwesenheit des Nutzers in Funktion treten.





















